Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 1. Januar 2014 trat eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung) in Kraft.

Gemäß § 4 Absatz 1 dieser Verordnung hat die Stadtvertretung der Stadt Klütz über die Höhe der Entschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz zu entscheiden.

Vom Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Klütz wurde mit Schreiben vom 15.01.2014 vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber wie folgt neu festzulegen:

 

Funktion

Bisheriger Betrag /

pro Monat

Künftiger Betrag /

pro Monat

Gemeindewehrführer

125,00 EURO

170,00 EURO

Stellv. Gemeindewehrführer

  62,50 EURO

  85,00 EURO

Jugendfeuerwehrwart

  25,00 EURO

  85,00 EURO

Hauptgerätewart

    0,00 EURO

  30,00 EURO

Atemschutzgerätewart

    0,00 EURO

  30,00 EURO

Schlauwart

    0,00 EURO

  30,00 EURO

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz wie folgt ab dem 01.01.2014 festzusetzen:

  1. Gemeindwehrführer 170,00 EURO pro Monat
  2. Stellv. Gemeindewehrführer 85,00 EURO pro Monat
  3. Jugendfeuerwehrwart 85,00 EURO pro Monat
  4. Hauptgerätewart 30,00 EURO pro Monat
  5. Atemschutzgerätewart 30,00 EURO pro Monat
  6. Schlauchwart 30,00 EURO pro Monat
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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Funktion

Bisheriger Betrag /

pro Jahr

Künftiger Betrag /

pro Jahr

Mehrbedarf

Gemeindewehrführer

1.500,00 EURO

2.040,00 EURO

   540,00 EURO

Stellv.

Gemeindewehrführer

   750,00 EURO

1.020,00 EURO

   270,00 EURO

Jugendfeuerwehrwart

   300,00 EURO

1.020,00 EURO

   720,00 EURO

Hauptgerätewart

       0,00 EURO

   360,00 EURO

   360,00 EURO

Atemschutzgerätewart

       0,00 EURO

   360,00 EURO

   360,00 EURO

Schlauchwart

       0,00 EURO

   360,00 EURO

   360,00 EURO

Gesamt

2.550,00 EURO

5.160,00 EURO

2.610,00 EURO

 

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Anlagen

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