Beschlussvorlage - GV Ziero/14/8065

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend der Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung ist der Siedlungsbedarf vorrangig innerhalb der bebauten Ortslagen durch Nutzung erschlossener Standortreserven sowie Umnutzung und Verdichtung von Siedlungsflächen abzudecken.

Unter diesen Aspekt fällt die Ausweisung einer Wohnbaufläche am Standort des ehemaligen Bauerngehöftes E.-Fischer-Straße (dörfliches Mischgebiet). Dieser städtebaulich integrierte Standort hat gute Möglichkeiten der Verkehrsanbindung sowie eine günstige räumliche Zuordnung der städtebaulichen Grundfunktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Erholen.

Für das ehemalige Bauerngehöft E.-Fischer-Straße sowie die unmittelbaren Randbereiche wurde bereits 2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark E.-Fischer-Straße“ durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossen.

Ziel dieser Planung ist die Beseitigung des derzeitigen städtebaulichen Missstandes rund um das ehemalige Bauerngehöft einschließlich seiner ruinösen Stallanlagen durch die Errichtung einer Wohnanlage.

Planungsrechtliche Grundlage für dieses Vorhaben nach dem Entwicklungsgebot ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes.

Die derzeitige Ausweisung eines dörflichen Mischgebietes ist in eine Wohnbaufläche zu ändern.

Aufgrund der Größe des Änderungsbereiches ist ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich E.-Fischer-Straße“ durchzuführen.

Im Rahmen dieses Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung ist beabsichtigt, für angrenzende Bereiche, die im rechtswirksamen FNP noch ohne Flächenausweisung dargestellt sind, eine Flächenzuordnung vorzunehmen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flächen:

- Pappelwäldchen E.-Fischer-Straße

- Bolz-/Spielplatz E.-Fischer-Straße

- Grünzug vom Wendorfer Wäldchen zur landwirtschaftlichen Nutzfläche.

Da es sich bei diesen Bereichen, um faktische Grünflächen handelt, die ebenfalls im Rahmenplan Wendorf, beschlossen durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar im Sept. 2005, als Grünflächen überplant sind, ist in der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung die Darstellung als Grünfläche gewählt worden.

Die hierdurch ebenfalls überplante Garagenanlage bleibt durch diese Ausweisung in Ihrem Bestand unberührt.

Die Gemeinde Zierow als Nachbargemeinde kann Anregungen und Bedenken äußern.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar „Umwandlung in Wohnbauflächen und Grünfläche im Bereich E.-Fischer-Straße weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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