Beschlussvorlage - GV Damsh/14/8087

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg wurde auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) in ausgewählten kommunalen Körperschaften landkreisweit geprüft, ob und wie die gesetzlichen Vorschriften zur örtlichen Prüfung nach dem KPG beachtet und angewendet werden (sog. Querschnittsprüfung). Die Prüfung umfasste den Zeitraum von 2010 – 2013.

 

Die Gemeinde Damshagen wurde durch den Landkreis als zu prüfende Kommune des Amtes Klützer Winkel bestimmt.

 

Der Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes ist der Gemeindevertretung nach § 10 Abs. 2 KPG zur Kenntnis zu geben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen nimmt den Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 15. Januar 2014 zur Kenntnis.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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