Beschlussvorlage - GV Ziero/14/8066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71/08 teilt sich in zwei Bereiche. Beide befinden sich im westlich gelegenen Stadtteil Wendorf. Geplant ist, alle baulichen Anlagen im Plangebiet zurückzubauen. Eine Ausnahme bildet das unter Denkmalschutz stehende Wohnhaus. Auf der freiwerdenden Fläche steht ausreichend Raum für die geplante Wohnbebauung zur Verfügung, welche durch den Bebauungsplan vorbereitet und städtebaulich geordnet wird. Vorgesehen ist eine kleinteilige und durchgrünte Struktur in Form von freistehenden Einfamilienhäusern. Das Wohngebiet wird mit 30 Häusern auf den Grundstücken (ca. 400 m²) geplant. Wie bereits die Nebenanlagen und Stallgebäude sollen die Einzelhäuser so angeordnet werden, dass zwischen der E.-Fischer-Straße und dem Wohnhaus eine unbebaute Sichtachse erhalten bleibt. Vom vorderen Teil des geplantes Wohngebiets bis zum rückwertigen Teil sollen sich die Häuser in mehreren Reihen hintereinander anordnen.

Der Bebauungsplan setzt für den Bereich ein Wohngebiet und Grünflächen unterschiedlicher Zweckbestimmung fest. Die Planung entwickelt sich nicht aus dem Flächennutzungsplan. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren ist daher notwendig. Es handelt sich dabei um die 57. Änderung.
Die Gemeinde Zierow als Nachbargemeinde kann Anregungen und Bedenken äußern.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark E.-Fischer-Straße“ der Stadt Wismar OT Seebad Wendorf weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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