Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8053

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Kurverwaltung des Ostseebades Boltenhagen wird jährlich ein Neujahrsempfang durchgeführt.

In den vergangenen Jahren hat sich die Gemeinde an den Kosten dieser Veranstaltung mit 50 %, jedoch höchsten 2.000 Euro, beteiligt.

So soll auch in diesem Jahr verfahren werden.

 

Nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 30.01.2013 trifft der Hauptausschuss Entscheidungen bei einer einmaligen Leistung innerhalb der Wertgrenze von 2.000 bis 20.000 Euro.

 

Aufgrund der außergewöhnlichen Situation, dass für das Haushaltsjahr 2014 noch keine genehmigte Haushaltssatzung vorliegt, soll die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entscheiden, ob dieser Zuschuss von höchstens 2.000 Euro in den Haushalt für das Jahr 2014 eingestellt wird.

 

Eine Auszahlung des Zuschusses an die Kurverwaltung kann erst erfolgen, sobald die genehmigte Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2014 sowie die entsprechende Abrechnung der Kurverwaltung vorliegen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, sich mit 50 % der bei der Kurverwaltung verbleibenden Kosten, jedoch höchstens 2.000 Euro, am Neujahrsempfang 2014 zu beteiligen und diese Kosten in den Haushalt für das Jahr 2014 einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einstellen des Zuschusses – höchstens 2.000 Euro – in den gemeindlichen Haushalt für das Jahr 2014

 

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