Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ ist untergliedert in den Erfolgsplan, Finanzplan, die Pläne für die Bereiche „Allgemeiner Kurbetrieb“, „Strand“ und „Parkplätze“, die Stellenübersicht, die Übersicht über die Bereiche des Eigenbetriebes und die Übersicht über die aus den Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen.

Im Erfolgsplan schlagen Erträge mit 2.942.028 EUR zu Buche, denen Aufwendungen in Höhe von 2.940.142,50 EUR gegenüber stehen. Mit einem Jahresgewinn von 1.885,50 EUR wird in 2014 gerechnet.

Im Finanzplan 2014 wird von einem Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 359.485,50 EUR, einem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von 743.550 EUR ausgegangen.

Der Gesamtbetrag der Umsatzerlöse hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert, da davon ausgegangen wird, dass die Vorjahreswerte an Kurbeitrag, Fremdenverkehrsabgabe und Parkgebühren wieder erreicht werden.

Im Vergleich zu 2013 sind die gesamten Aufwendungen inklusive Material und Personalkosten leicht erhöht worden. Überwiegend sind diese durch Mehraufwand bezüglich Ordnung und Sauberkeit im Seeheilbad sowie durch steigende Energiekosten zurück zu führen. Hinzu kommen erhöhte Aufwendungen für die innovative und energetische Modernisierung von      3 Toilettenanlagen. Die Erhöhung der Personalkosten hat tarifpolitische Gründe und beruht außerdem auf Neuanstellungen.

Der Finanzplan ist stark durch die Investitionen Neubau einer Dünenpromenade auf Hochwasserschutzdüne,  Neubau von 2 innovativen öffentlichen Toilettenanlagen sowie der Neugestaltung der DLRG-Unterkünfte geprägt

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kurbetriebsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen dem 2. Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen für das Wirtschaftsjahr 2014 in der neuen vorliegenden Fassung zu zustimmen und die Kurverwaltung im Rahmen des Wirtschaftsplanes mit Beschlussfassung zu ermächtigen tätig zu werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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