Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8042
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Verfasser/Antragsteller:
- Arne Longerich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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30.01.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
§ 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen regelt derzeit, dass Auftragsvergaben für Bauvorhaben, die von der Gemeindevertretung beschlossen wurden oder Bestandteil des Haushaltsplanes sind und für deren Bauleistung eine öffentliche Ausschreibung erfolgt ist, auf das Amt Klützer Winkel übertragen werden. Der Bürgermeister ist damit nicht zuständig; vor der Auftragsvergabe ist lediglich das Benehmen mit dem Bürgermeister herzustellen. Der verwandte Begriff der „öffentlichen Ausschreibung“ meint folgerichtig alle Formen der öffentlichen Ausschreibung.
Nunmehr ist es aber dennoch vermehrt zu Unklarheiten um den Begriff der „öffentlichen Ausschreibung“ gekommen, so dass Herr Christian Schmiedeberg, 1. Stellv. des Bürgermeisters, jetzt vorgeschlagen hat, eine klarstellende Satzungsänderung herbeizuführen. Die Streichung des Passus „… und für deren Bauleistung eine öffentliche Ausschreibung erfolgt ist…“ ist dabei angedacht. Das Amt ist zur Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens – egal welcher Ausschreibungs- bzw. Vergabeform sich aufgrund des Auftragsvolumens sich letztlich zu bedienen ist – verpflichtet, unabhängig davon, ob dies in einer Hauptsatzung zusätzlich geregelt ist oder nicht. Eine Streichung des v. g. Passus aus der jetzigen Hauptsatzungsregelung wäre daher möglich.
