Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8033

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.01.2014 wird der Antrag gestellt, eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 Teilbereich Ortslage Wohlenberg 1. Teil Südöstlicher Teil Ferienanlage auf Kosten des Antragstellers zu erlassen.

Grund der begehrten Änderung ist eine Erweiterung des Baufensters um ca. 15 m² zur Schaffung eines Zwischenbaus zweier Bungalows gemäß beigefügtem Lageplan.

 

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanänderung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen.  

Auszug B-Plan Nr. 21 Teil 1 Wohlenberg

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt dem Antrag auf Erlass der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Teilbereich Ortslage Wohlenberg 1. Teil Südöstlicher Teil Ferienanlage der Stadt Klütz gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da Kostenübernahmeerklärung durch städtebaulichen Vertrag geregelt wird;

 

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Anlagen

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