Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8033

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.01.2014 wird der Antrag gestellt, eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 Teilbereich Ortslage Wohlenberg 1. Teil Südöstlicher Teil Ferienanlage auf Kosten des Antragstellers zu erlassen.

Grund der begehrten Änderung ist eine Erweiterung des Baufensters um ca. 15 m² zur Schaffung eines Zwischenbaus zweier Bungalows gemäß beigefügtem Lageplan.

 

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanänderung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen.  

Auszug B-Plan Nr. 21 Teil 1 Wohlenberg

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da Kostenübernahmeerklärung durch städtebaulichen Vertrag geregelt wird;

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...