Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8039

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Bereich des Strandes an der Wohlenberger Wiek wurden die artenschutzrechtlichen Belange zusammengestellt und untersucht. Der 1. Bericht hierzu liegt vor. Unter Berücksichtigung des Berichtes werden Entscheidungen über die Entwicklung des Konzeptes und die Beachtung der naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Belange getroffen. Die Empfehlungen gehen davon aus, dass für das Vorhaben zur Entwicklung der Strandflächen aus artenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Aufgrund der gutachterlichen Aussagen können die Vorbereitungen erfolgen. Um Sicherheit für die weitere Vorbereitung zu erhalten, werden die Daten des Managementplanes Voraussetzung sein und werden eingeholt. Die Vereinbarkeit ist herzustellen. Auf der Grundlage des Managementplanes sind die Nutzungen für Strand sowie für Versorgung und Infrastruktur vorzubereiten und klarzustellen.

Zielsetzungen des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz sind umzusetzen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Ausführungen des 1. Entwurfs des vorliegenden Artenschutzberichtes werden zur Kenntnis genommen und für die weitere Bearbeitung zugrunde gelegt.
  2. Die Daten des Managementplanes bzw. der Bearbeitung des Managementplanes sind für die Vorbereitung des Konzeptes einzuholen und als Grundlage für den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes für die Strandbereiche zu nutzen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden von der Gemeinde getragen.

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Anlagen

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