Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist eine unselbstständige Einrichtung der Gemeinde in Form eines Eigenbetriebes. Nach Einamtung in das Amt Klützer Winkel ist die Aufgabenwahrnehmung für die Kurverwaltung nach § 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsordnung nicht auf das Amt Klützer Winkel übergegangen, sondern bei der Gemeinde geblieben. Dieses bezieht sich aber auf die reine Aufgabenwahrnehmung des Eigenbetriebes auf Grundlage der Eigenbetriebssatzung und des entsprechenden Landesrechtes und nicht auf die Übertragung weiterer hoheitlicher Aufgaben der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf den Eigenbetrieb als Träger der öffentlichen Verwaltung für die Gemeinde.

Variante 1

Durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sollte ein Antrag zur Anhörung an das Amt Klützer Winkel zur Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben gemäß § 127 Abs. 1 S. 5 KV M-V gestellt werden. Hierzu ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

Die Wahrnehmung der Selbstverwaltungsaufgaben des eigenen Wirkungskreises beinhaltet die Umsetzung der Abgabesatzungen auf dem Gebiet des Tourismus für nachfolgend aufgeführte Satzungen;

Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe vom 01.12.2006, 2. Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Strandbenutzungsgebühren vom 01.12.2006,  Gebührensatzung für die Benutzung des Strandbereiches der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 17.05.2013, Ordnung über die Erhebung von Parkgebühren der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 18.12.2012, Satzung über die Strand- und Badeordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 15.06.2006,  Gebührensatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Benutzung der Seebrücke vom 07.04.2004, Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Benutzung der Bäderbibliothek und die Erhebung von Gebühren durch die Bäderbibliothek vom 20.12.20, Kurabgabensatzung vom 22.12.2010, 1. Ordnung über die Erhebung von Parkgebühren der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 18.12.2012 und der Kurabgabesatzung vom 22.10.2010.

Die verwaltungsmäßige Umsetzung der Abgabesatzungen soll dem „Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ zugeordnet werden.   

Für die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgaben ist die Zustimmung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg einzuholen.

Variante 2

Alternativ sollte versucht werden eine Anpassung des zwischen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dem Amt Klützer Winkel abgeschlossenen öffentlich rechtlichen Vertrages an die konkreten Aufgaben des Eigenbetriebes Kurverwaltung, auf Grundlage der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, § 2 Absatz 2 zu verhandeln. 

Durch die Verwaltung wird der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird empfohlen sich für Variante 2  zu entscheiden.  

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag :

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, eine Anpassung des zwischen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dem Amt Klützer Winkel abgeschlossenen öffentlich rechtlichen Vertrages an die konkreten Aufgaben des Eigenbetriebes Kurverwaltung, auf Grundlage der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, § 2 Absatz 2. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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