Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7964

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 15.08.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 mit der Gebietsbezeichnung "Ferienanlage Mariannenweg" gemäß den Vorschriften des § 13a BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 37 umfasst mit einer Fläche von ca. 3,8 ha vollständig das Gelände des ehemaligen MTW-Ferienlagers am Mariannenweg und wird im Wesentlichen begrenzt von bestehender Wohnbebauung im Norden, Gehölzflächen mit anschießenden Ackerflächen im Osten und Süden sowie dem Mariannenweg mit anschließender Parkplatzfläche bzw. dem Wohngebiet “Am Reek“ im Westen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 37 beabsichtigt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, auf dem Flurstück 7/35 der Flur 2, Gemarkung Tarnewitz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebietes, das der Erholung dient gemäß § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" sowie eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO zu schaffen.

Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für maximal 40 Ferienwohnungen in 20 Ge-bäuden sowie für ca. 8 Gebäude mit Dauerwohnungen geschaffen werden. Damit soll in dem Ferienhausgebiet die bestehende Nutzung wieder aufgenommen werden und auf einem hohen städtebaulichen Niveau weiterentwickelt werden. Die Fläche muss dafür vollständig neu gestaltet und bebaut werden.

Dabei verfolgt die Gemeinde folgende Ziele:

-               Die Anzahl der Gebäude, der Wohnungen und der Betten soll bezüglich der touristischen Nutzung auf das aktuelle Niveau beschränkt bleiben.

-               Die bauliche Dichte soll weitgehend beibehalten werden, soweit zeitgemäße Anforderung an ein hochwertiges Ferienhausgebiet dies zulassen.

-               Entsprechend der anspruchsvollen Zielgruppe, die durch das Angebot an Fe-rienwohnungen angesprochen werden soll, müssen auch die neu zu errichtenden Gebäude hohen baulich-gestalterischen sowie technischen Ansprüchen (z.B. energetischer Standard) genügen.

-               Neben dem Ferienhausgebiet soll in einem Teilbereich des Plangebietes auch ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Durch eine Ergänzung der bestehenden Wohnnutzung im Planungsbereich soll, entsprechend den Zielen der Gemeindeentwicklung, der Entstehung von einseitig durch das Freizeitwohnen geprägten Nutzungsstrukturen teilweise entgegengewirkt werden.

Die durch den im Norden und im Westen des Plangebietes angrenzenden Bebau-ungsplan Nr. 9 “Am Reek“ vorgegebenen und überwiegend schon umgesetzten städ-tebaulichen Ziele sind zu berücksichtigen.

Mit der Einbeziehung einer Teilfläche des Mariannenweges erfolgt der Nachweis der ausreichenden verkehrlichen Erschließung.

 

Die Stadt Klütz als Nachbargemeinde wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 „Ferienanlage Mariannenweg“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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