Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7958

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans ist die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses in Redewische Süd. Begründet liegt dieses in der derzeitigen Situation im Gutshaus Redewisch. Die Nutzung als Hotel und Restaurant lässt für den Eigentümer und seine Familie nur beschränkt Räumlichkeiten zum Wohnen im Gasthaus zu. Eine familiäre Veränderung hat nun dazu geführt, dass der beengte Raum nicht mehr ausreicht und die Wohnverhältnisse unzumutbar sind. Auf Dauer wird ein konfliktfreies Nebeneinander von Be-trieb und Privatleben in diesen Verhältnissen nicht möglich sein.

Mit der vorliegenden Planung wird das Ziel verfolgt, südwestlich des Hotels eine Fläche als Allgemeines Wohngebiet darzustellen. Im Parallelverfahren erfolgt die Änderung des Bebauungsplans, um die Bebauung mit einem Einfamilienhaus vorzubereiten und die angespannte Situation im Gasthaus zu entschärfen.

Bereits auf Ebene der im Parallelverfahren durchgeführten Änderung des Bebauungsplans wurde ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Aus diesem Grund wurde auf diesen Verfahrensschritt im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans verzichtet.

Für das Baugrundstück des geplanten Einfamilienhauses wird ein Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Dieses entspricht der künftigen Nutzung durch den Eigentümer und Betreiber des Gutshauses als Wohngebäude. Das Allgemeine Wohngebiet schließt zudem an das bereits angrenzend im Flächennutzungsplan dargestellte Allgemeinen Wohngebiet an und bildet, ausschließlich getrennt durch eine Verkehrsfläche, eine Einheit mit diesem.

Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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