Beschlussvorlage - GV Bolte/14/7994

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 1. Januar 2014 trat eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung) in Kraft.

Gemäß § 4 Absatz 1 dieser Verordnung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Höhe der Entschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen zu entscheiden.

Vom Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen wurde mit Schreiben vom 12.01.2014 vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber wie folgt neu festzulegen:

 

Funktion

Bisheriger Betrag /

pro Monat

Künftiger Betrag /

pro Monat

Gemeindewehrführer

127,50 EURO

170,00 EURO

Stellv. Gemeindewehrführer

  63,75 EURO

  85,00 EURO

Jugendfeuerwehrwart

  63,75 EURO

  85,00 EURO

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen wie folgt ab dem 01.01.2014 festzusetzen:

  1. Gemeindwehrführer 170,00 EURO pro Monat
  2. Stellv. Gemeindewehrführer 85,00 EURO pro Monat
  3. Jugendfeuerwehrwart 85,00 EURO pro Monat
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Funktion

Bisheriger Betrag /

pro Jahr

Künftiger Betrag /

pro Jahr

Mehrbedarf

Gemeindewehrführer

1.530,30 EURO

2.040,00 EURO

   509,70 EURO

Stellv.

Gemeindewehrführer

   765,00 EURO

1.020,00 EURO

   255,00 EURO

Jugendfeuerwehrwart

   765,00 EURO

1.020,00 EURO

   255,00 EURO

Gesamt

3.060,00 EURO

4.080,00 EURO

1.019,00 EURO

 

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Anlagen

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