Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7921

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz stellt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ferienbebauung auf dem Anleger zu schaffen und eine Gastronomieeinrichtung an Land zu integrieren.

Landseitig sollen Parkplätze für die Ferienhäuser errichtet werden.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden bisherige Verkehrsflächen auf dem Anleger sowie dem nordöstlichen Bereich des Sonstigen Sondergebietes Hafen zu Sondergebietsflächen Maritimes Feriengebiet. Ein Teil der bisherigen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Strand wird zu Sondergebietsflächen Versorgung und Infrastruktur. Die bisher vorgesehene Fläche für Versorgung und Infrastruktur soll vergrößert werden.

Die restlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Strand bleiben Grünflächen bzw. Strandflächen. Hier ergeben sich keine wesentlichen Änderungen zu den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Der Bereich der Verkehrsflächen auf der Straße am Anleger wird zu Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung. Weiterhin erfolgt eine Rücknahme des Sondergebietes Mole.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Nachbargemeinde kann Anregungen und Bedenken äußern.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Anleger an der Wohlenberger Wiek) weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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