Beschlussvorlage - GV Ziero/13/7759
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 "Wohnen und Ferienwohnen in Zierow" der Gemeinde Zierow
Hier: Einstellung des B- Plan- Aufstellungsverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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09.10.2013
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
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09.10.2013
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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18.12.2013
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22.01.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in ihren Sitzung am 22.02.2012/19.12.2012 den Beschluss zur Aufstellung des B- Planes Nr. 11 „ Wohnen und Ferienwohnen in Zierow “ gefasst.
Planungsziel war, die städtebauliche Entwicklung eines Wohn- und Ferienwohngebietes, planungsrechtlich vorzubereiten. Das Plangebiet befindet sich in östlicher Ortsrandlage von Zierow zwischen dem Sportplatz und der Gartenanlage und wird landwirtschaftlich genutzt.
Mit der Planungsanzeige vom 13.08.2012 wurden die Planungsabsichten der Gemeinde dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vorgestellt.
Im Ergebnis der Raumordnerischen Bewertung vom 16.08.2013 wurde das Vorhaben aus mehren Gründen als kritisch beurteilt. Unter Berücksichtigung der gegeben Hinweise wurde die Planungsanzeige in folgenden Punkten qualifiziert:
- Standortwahl, - Planungsziel, - Umsetzung und Sicherung der Planung, - Potenzialanalyse.
Im Stadt – Umland – Gespräch am 21.06.2013 wurde das Planungsvorhaben erneut vorgestellt. Zusammengefasst wurde festgestellt, dass dem städtebaulichen Konzept der Gemeinde nicht zugestimmt werden kann. Hauptgrund der Ablehnung war, dass die Gemeinde über ausreichende Kapazitäten für eine an den Eigenbedarf orientierte Bevölkerungsentwicklung verfügt und derzeit auch für die Ferienwohnnutzung ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass die Gemeinde an der Errichtung von altengerechten und betreuten Wohnformen festhalten möchte, wurde seitens der Raumordnung Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Hinweis: Durch die Einleitung und Einstellung des Planverfahrens entstehen der Gemeinde keine Kosten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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