Beschlussvorlage - GV Ziero/13/7755
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Zierow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Verfasser/Antragsteller:
- Arne Longerich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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10.10.2013
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18.12.2013
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22.01.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Auszahlung der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätige der Gemeinde Zierow erfolgt entsprechend § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Zierow. Die Hauptsatzungsregelung basiert auf der Grundlage der Entschädigungsverordnung M-V vom 9. September 2004.
Nunmehr hat das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern die Entschädigungsverordnung M-V (EntschVO M-V) überarbeitet; die „neue“ EntschVO M-V ist ab 14. September 2013 in Kraft.
Insbesondere die Höchstbeträge der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen wurden dabei verändert (siehe synoptische Gegenüberstellung).
Des Weiteren können nunmehr zusätzliche Regelungen für die Stellvertretung des Bürgermeisters getroffen werden. Die Stellvertretung des Bürgermeisters kann nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten: für die erste Stellvertretung höchstens 20 Prozent und für die zweite Stellvertretung höchstens 10 Prozent der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Spätestens nach drei Monaten Vertretung entfällt die Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister. In diesem Fall erhält die Stellvertretung des Bürgermeisters die volle Aufwandsentschädigung.
Zudem ist es möglich die Auszahlung der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung an eine zeitliche Anwesenheitspflicht zu binden. Möglich wäre beispielsweise: Sofern ein weiteres Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse sowie sachkundige Einwohner weniger als die Hälfte an einer Sitzung teilnimmt, reduziert sich der Anspruch auf die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung ebenfalls um die Hälfte auf 20,00 Euro pro Sitzung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Änderung der funktionsbezogenen und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen auf den Höchstbetrag ab 14. September 2013 unter Berücksichtung des Sitzungsplanes:
Haushaltsjahr 2013:
Produktsachkonto: 10.11104.50110000 (Bürgermeister): 700,- Euro Mehrausgaben
Produktsachkonto: 10.11104.50130000 (Gemeindevertreter): 300,- Euro Mehrausgaben
Produktsachkonto: 10.11104.50190000 (sachkundige Ausgaben): 100,- Euro Mehrausgaben
Deckung der Mehrausgaben i.H.v. ca. 1.100,- Euro durch Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer (Produktsachkonto: 10.61101.40130000).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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