Mitteilungsvorlage - SV Klütz/14/7973

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Öffentliche Veranstaltungen im Bereich des Amtes Klützer Winkel werden vom Fachbereich Bau- und Ordnungswesen des Amtes Klützer Winkel nach erfolgter Anhörung verschiedenster Behören z.B. Landkreis Nordwestmecklenburg, Polizei usw. auf der Grundlage der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten vom 28. April 2003 genehmigt.

Der Veranstalter hat somit folgende Auflagen zu erfüllen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.

 

  1. Bereitstellung vom Toilettenräumen (Damen, Herren, Behinderte)
  2. Parkplätze
  3. Stellplätze für Behinderte
  4. Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
  5. Stellung des Brandsicherheitsdienstes
  6. Stellung von Ordnungskräften
  7. Stellung des Sanitäts- und Rettungsdienstes
  8. Einrichtung von Sperrflächen
  9. Veranstaltungsversicherung
  10. Genehmigungen nach dem Gaststättenrecht
  11. eventuell Genehmigungen nach dem Sprengstoffgesetz
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