Dringlichkeitsentscheidung - SV Klütz/13/7947

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 25. Mai 2014 finden die Kommunalwahlen in Mecklenburg- Vorpommern statt. Das Kommunalwahlgesetz wurde am 29.11.2013 geändert. Demnach kann eine Stichwahl auf Grund eines Beschlusses in der Gemeindevertretung auch zu einem anderen Zeitpunkt als  14 Tage nach der Hauptwahl durchgeführt werden. Durch den Landtag wurde beschlossen, dass durch die Gemeindevertretungen bis zum 73. Tag vor der Wahl (13. März 2014) ein Beschluss über einen anderen Stichwahltermin gefasst werden kann, wenn die Stichwahl nicht 14 Tage nach der Hauptwahl stattfinden soll. 14 Tage nach der Wahl wäre im Jahr 2014 der Pfingstsonntag. Durch den Städte- und Gemeindetag wird empfohlen, dass die Gemeindevertretungen sich frühzeitig auf den 15. Juni 2014 (drei Wochen nach der Hauptwahl) als Stichwahltermin festlegen. Auch die Gemeinden, die die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses und der Gemeindewahlleitung auf das Amt übertragen haben, verbleiben in der Verantwortung für diesen Beschluss zum Stichwahltermin.

Die Dringlichkeit der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 16.12.2013 ist erforderlich, da im Monat Januar 2014 durch die Wahlleitung durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge aufgefordert wird und der Termin für eine Stichwahl frühzeitig bekannt gemacht werden muss.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Termin für eine eventuelle Stichwahl des Bürgermeisters auf Grundlage der Kommunalwahlen in Mecklenburg- Vorpommern auf den 15. Juni 2014 festzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

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