Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7943

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund des durchschnittlichen Alters der Bestandsanlagen der Straßenbeleuchtung (ca.  15 Jahre) aber auch wegen der starken Weiterentwicklung der LED-Technik in den vergangenen Jahren soll der Bestand durch energieeffiziente LED-Beleuchtungseinheiten ausgetauscht werden. Je nach ausgetauschtem und neu eingesetztem Leuchtmittel sind dabei energetische Einsparungen von bis zu 75 % und mehr möglich. Neben der geringeren elektrischen Leistungsaufnahme sind größere Lebensdauern und geringerer Wartungsaufwand  weitere positive Aspekte der LED-Beleuchtung.

Durch eine zielgerichtet vorprogrammierte Leistungsteuerung soll weiterhin erreicht werden, dass zu verkehrsschwachen Zeiten (z. B. in Nachtstunden) eine weitere Einsparung der  Energieaufnahme im Bereich der Beleuchtung erfolgt. Hierbei  werden  die  Leuchten nicht  komplett ausgeschaltet, sondern nur ein Eingriff in die Beleuchtungsintensität vorgenommen. Daher ist trotz Einsparung eine Grundausleuchtung der Verkehrswege und somit ein erhöhtes Sicherheitsgefühl gegeben.

  • IST-Situation:
    • 1.298 Leuchten in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
    • Durchschnittl. Alter: 15 Jahre
    • Leuchtmittel (z. B. Quecksilberdampflampen) z. T. ab 2015 nicht mehr verfügbar (Ökodesign-Richtlinie)
    • Gesamtstromverbrauch: 380.910 kWh pro Jahr; bei 20 ct/kWh entspricht dies 76.182 € jährlich
    • Kosten für Wartung und Instandhaltung ca. 16.225 € pro Jahr
    • Gesamtausgaben Altanlage: 92.407 € pro Jahr
    • CO2-Aufkommen: 217 t pro Jahr

 

  • SOLL-Situation:
    • Ersatz aller 1.298 Bestandsleuchten durch LED-Leuchten

(Komplettumbau, ggf. Umbausätze nach Detailplanung anwendbar)

    • Möglichkeit der Leistungsreduktion in Nachtstunden („Dimmfunktion“)
    • Gesamtstromverbrauch: 109.226 kWh pro Jahr; bei 20 ct/kWh entspricht dies 21.845 € jährlich
    • Angesetzte Kosten für Wartung und Instandhaltung ca. 12.980 € pro Jahr
    • Gesamtausgaben Neuanlage: 34.825 € pro Jahr

                    mögliche Einsparungen: 57.582 € pro Jahr

    • CO2-Aufkommen: 62 t pro Jahr

    mögliche Einsparungen: 155 Tonnen pro Jahr

 

  • Finanzielle Auswirkungen:
    • Erforderliche Gesamtinvestition:                                                    1.001.333,00
    • Mögliche Förderung durch das LFI: 50 %; entspricht:               500.666,50 €
    • Öffentlicher Kredit durch Kfw-Bank:               498.643,50 €; Zinssatz: 0,59 %,

      Laufzeit: 10 Jahre, 2 Jahre tilgungsfrei

    • Planungskosten:                                                             2.500,00

 

Ausgaben Altanlage

Ausgaben Neuanlage

Einsparung

2014

92.407,00

37.729,07

57.677,93

2015

96.464,42

39.059,08

57.405,34

2016

100.711,24

103.030,05

-2.318,81

2017

105.156,56

104.115,04

1.041,52

2018

109.809,90

105.263,15

4.546,75

2019

114.681,28

106.477,31

8.203,96

2020

119.781,16

107.760,60

12.020,56

2021

125.120,55

109.116,25

16.004,30

2022

130.710,97

110.547,64

20.163,33

2023

136.564,51

112.058,30

24.506,22

 

2024

142.693,85

51.068,63

91.625,22

    • Strompreissteigerung in Anlehnung an die vergangenen Jahre berücksichtigt
    • deutliches Einsparpotenzial ab dem ersten Jahr
    • ab dem 3. Jahr beginnt die Tilgung, dadurch im 3. Jahr einmalige Mehrkosten, die sich durch die Einsparungen der ersten beiden Jahre aufheben

Aufgrund der wesentlich geringeren Stromaufnahme durch die LED-Beleuchtung sind für die Gemeinde trotz Tilgung des Kfw-Kredites und Zinsen innerhalb der 10 Jahre Laufzeit ca. 195.000 € Einsparungen gegenüber der Altanlage möglich.

Nach Ablauf der Kreditlaufzeit sind deutlich höhere Einsparungen von bis zu 60 % und mehr zu erwarten. Dieser Wert entspricht gleichzeitig dem möglichen CO2-Einsparpotenzial.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Bestandsanlagen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umzurüsten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt für die Realisierung der Baumaßnahme einen Fördermittelantrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern durch die Amtsverwaltung zu stellen.

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt die Investitionskosten in den Haushalt 2014 einzustellen und zur Deckung des Eigenanteils einen kfw-Kredit zu beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erforderliche Gesamtinvestition:                                                    1.001.333,00

Mögliche Förderung durch das LFI: 50 %; entspricht:               500.666,50 €

Öffentlicher Kredit durch Kfw-Bank:               498.643,50 €; Zinssatz: 0,59 %,

Laufzeit: 10 Jahre, 2 Jahre tilgungsfrei

Planungskosten:                                                                                            2.500,00

Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsjahr 2014 zu berücksichtigen.

 

 

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Anlagen

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