Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7934
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluß zu einer außerplanmäßigen Einnahme
hier: 1. Rate Erschließungsvertrag DRK
Beschluß zu einer außerplanmäßigen Ausgabe:
hier: Schaffung Baustellenzufahrt DRK, Beräumung Gärten, 1. Ausbaustufe Erschließungsstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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16.12.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz hat einen Erschließungsvertrag mit dem DRK bezüglich der Erschließung B- Plan Nr.31.1 abgeschlossen. Entsprechend des Vertragsinhaltes wurde seitens des DRK die erste Rate in Höhe von 50.000,- € beglichen. Im Rahmen der Haushaltsplanung konnte dies nicht berücksichtigt werden, da der Sachverhalt so nicht bekannt war. Deshalb ist ein Beschluß für eine außerplanmäßige Einnahme zu fassen.
Im Zuge des Bauvorhabens DRK KITA machte es sich erforderlich, daß die Gärten endgültig beräumt werden mußten. Dort sind Ausgaben von ca. 10.000,- € erorderlich.
Gleichzeitig wurde seitens der Stadtvertretung festgelegt, daß eine Baustellenzufahrt für den Bau der DRK KITA an die Landesstraße geschaffen werden muß. Kosten ca. 14.000,- €.
Ebenso wurde die erste Baustufe zum Ausbau der Erschließungsstraße für die DRK KITA entsprechend Erschließungsvertrag realisiert. Hierfür werden ca. 22.000,- € benötigt. Diese sind Kosten sind bereits Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme Erschließungsstraße. Im Rahmen der Haushaltsplanung konnte dies nicht berücksichtigt werden, da der Sachverhalt so nicht bekannt war. Deshalb ist ein Beschluß für eine außerplanmäßige Ausgabe zu fassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt eine außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 50.000,- € aus dem Erschließungsvertrag DRK.
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 46.000,- € für die Schaffung der Baustellenzufahrt an der Landesstraße, die Beräumung der Gärten sowie für die erste Ausbaustufe Erschließungsstraße