Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7926

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Nur noch von dem Bürgermeister oder den Stellvertretern dürfen Zuwendungen eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung darf nur noch von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung; der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 Euro allein entscheiden.

 

Der Schulförderverein der Regionalen Schule Klütz hat dem Bürgermeister signalisiert, er werde der Stadt eine Sachspende in einem Wert von 2.400 Euro (Beschaffung einer Küche) zu kommen lassen. Die Stadtvertretung muss über die Annahme der Sachspende entscheiden.

 

Zudem hat der Schulförderverein eine Sachspende in einem Wert von 1.500 Euro (Ausstattung eines Unterrichtsraums mit Beamer, Laptop und Projektionswand) der Stadt zu kommen lassen.

Die Stadtvertretung muss über die Annahme der Sachspende entscheiden

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Sachspenden des Schulfördervereins in Höhe von 2.400 Euro (Beschaffung einer Küche) sowie in Höhe von 1.500 Euro (Ausstattung eines Unterrichtsraumes mit Beamer, Laptop und Projektionswand) anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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