Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7887

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung endet ein Arbeitsverhältnis zwischen der Stadt Klütz und einem langjährigen Mitarbeiter gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD. Der Mitarbeiter machte nach Austritt aus dem Arbeitsverhältnis mit der Stadt Klütz noch Urlaubsansprüche geltend, die auch für 2012 und anteilig 2013 aufgrund zurzeit bestehender höchstrichterlicher Rechstrechung des BAG in Höhe des gesetzlichen Urlaubsabgeltungsanspruches bestehen und auszuzahlen sind.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, für die Auszahlung von Personalkosten eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Höhe von ca 4,5 T€ bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen im Bereich der Grundsteuer B.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von ca. 4,5 T€

Deckung: Mehrerträge Grundsteuer B

 

 

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