Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7895

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die mit der Straßenreinigung beauftragte Firma „Gollan Recycling GmbH“ hat zum 01.01.2013 eine Anpassung der Kehrgebühren pro Meter vorgenommen. Gemäß § 6 des bestehenden Straßenreinigungsvertrages mit der Firma Gollan Recycling GmbH ist eine Anpassung des Entgeltes möglich, wenn die Indexzahlen des Statistischen Bundesamtes dies so aussagen.

Der Kehrmeterpreis der Firma Gollan wurde von 1,10 EURO auf 1,259 EURO angehoben.

Da sich auf Grund der neuen Kalkulation der Kehrpreis je Meter von 1,44 € auf 1,53 € erhöht hat, ist die Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Klütz notwendig.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Klütz.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Erhöhung der Ausgaben für die Straßenreinigung

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Anlagen

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