Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7777

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat den geänderten Entwurf zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Grevesmühlen für einen Teilbereich an der Klützer Straße südlich der Einkaufzentren und östlich der vorhandenen Bebauung zur erneuten Auslegung bestimmt.

Planungsziele: Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Neuordnung einer Brachfläche (ehemalige Gärtnerei) östlich des Rosenweges geschaffen. Die Planung dient der Entwicklung des vorhandenen Wohnstandortes und der Innerentwicklung der Stadt Grevesmühlen.

Das Planungsziel besteht in der Wiedernutzbarmachung einer brachen Fläche für die Schaffung von nachfragegerechten Wohnungsangeboten. Insbesondere sollen Angebote für eine attraktiven Standort des individuellen Eigenheimbaus geschaffen werden, der sich in den vorgegebenen städtebaulichen und gestalterischen Rahmen einfügt. Die Entwicklung eines locker bebauten und durchgrünten Wohngebietes mit einer guten Wohnqualität ist planerische Zielsetzung.

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist über die vorhandene Klützer Straße, den Rosenweg und nach Herstellung er neuen Erschließungsstraße, die an die vorhandene Straße anbindet, gegeben. Der Ausbau der neuen Erschließungsstraße ist als Ringstraße in verkehrsberuhigtem Ausbau geplant.

In der Bauausschusssitzung der Gemeinde Hohenkirchen am 01.10.2013 wurde der Sachverhalt vorgetragen und keine Anregungen und Bedenken geäußert.

Die Gemeinde Hohenkirchen wird um Stellungnahme gebeten. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Grevesmühlen für einen Teilbereich an der Klützer Straße südlich der Einkaufzentren und östlich der vorhandenen Bebauung weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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