Beschlussvorlage - GV Ziero/13/7909

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Investor des B- Planes Nr. 7 „De Poeler Drift“ wünscht die Herrichtung des Weges vom Baugebiet zum Strand.  Das vom Investor beauftragte Ing.- Büro Hadan hat eine Vermessung der Wegeparzelle vorgenommen. Dabei hat sich heraus gestellt, daß das vorhandene gemeindliche Wegegrundstück nicht mit der tatsächlichen Lage des Weges übereinstimmt. Dies ist im beiliegenden Lageplan mit Flächengrößen dargestellt. (Die Anlage wird gesondert nach gereicht, da die exakte Flächenermittlung des Vermessers noch nicht vorliegt.) Die Verlegung des Weges auf das gemeindliche Grundstück wäre sehr aufwendig. Es wären Eingriffe in die Zaunanlage und Hecke des Campingplatzes erforderlich. Ob dies genehmigungsfähig ist aus naturschutzfachlichen Grünen ist ebenfalls zweifelhaft.

In der Örtlichkeit stellt sich der Weg als gut begehbar dar. Gegebenfalls sollte an der bestehenden Wegetrasse festgehalten werden. Dann wäre der Grunderwerb erforderlich, der über die Investoren zu Gunsten der Gemeinde geregelt werden müßte. Hält man an der bestehenden Trasse fest, wäre noch Instandhaltungsmaßnahmen beispielsweise Aufbringen einer wassergebundenen Verschleißdecke erforderlich.

Die Gemeinde sollte sich grundsätzlich zu diesem Vorhaben und der Art und Weise der Umsetzung verständigen. Sämtliche anfallenden unabhängig davon, welche Variante bevorzugt wird sind vom Investor zu tragen. Dies wäre in einem entsprechenden städtebaulichen Vertrag zu regeln.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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