Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7782
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 "Ortslage Groß Schwansee" der Gemeinde Kalkhorst gemäß § 13a BauGB
hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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22.10.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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05.11.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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12.12.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 19 „Ortslage Groß Schwansee“ der Gemeinde Kalkhorst als Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durch. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung am 4. Juni 2013 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die Planunterlagen einschließlich Begründung dazu lagen in der Zeit vom 16.07.2013 bis 19.08.2013 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wurden Stellungnahmen zur Planung abgegeben. Gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen.
Die Gemeinde Kalkhorst kann davon ausgehen, dass die Planung mit den Nachbargemeinden entsprechend § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt ist.
Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll). Das Abwägungsergebnis ist den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen; insbesondere denjenigen, deren Belange nicht berücksichtigt wurden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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907,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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