Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7845
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst für einen Bereich in der Ortslage Klein Schwansee
Hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.12.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.12.2013
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst hat am 17. September 2013 beschlossen, einen Teilbereich der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 in Klein Schwansee zu ändern (1. Änderung).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in der Ortslage Klein Schwansee.
Unter Beachtung des Planungsziels, dass neben den traditionellen Bauformen innerhalb der Ortslage auch Grundstücke für die Neubebauung mit modernen Gebäudetypen und unter Berücksichtigung der ökologischen Bauweise gewünscht werden, ist eine Änderung der Festsetzungen erforderlich.
Hierzu ist die Aufstellung der 1. Änderung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr.
16 erforderlich.
Die Gemeinde Kalkhorst hat die Voraussetzungen für die Aufstellung der Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geprüft.
Die Gemeinde Kalkhorst stellt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB auf.
Dies ist wie folgt zu begründen:
Das dem Bebauungsplan Nr. 16 zu Grunde liegende städtebauliche Konzept bleibt bestehen. Die dargestellten Änderungsabsichten der Gemeinde berühren die Grundzüge der Planung nicht und haben auf den planerischen Grundgedanken keinen Einfluss. Die angestrebte und im Plan zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung wird nicht beeinträchtigt.
Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und von einer frühzeitigen Unterrichtung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird bei der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 im vereinfachten Verfahren abgesehen.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kann Anregungen und Bedenken geltend machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
551,7 kB
|
