Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7859

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Grundstück Wichernhaus einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Wichernhaus“ aufzustellen.

 

Die Diakonie Güstrow e.V. beantragt im Rahmen einer Bauvoranfrage die Umnutzung des bisherigen Erholungs- und Bildungshauses für Kinder und Jugendliche in eine Beherbergungsstätte sowie den Neubau eines 2-geschossigen Bettenhauses (25 Zimmer) auf dem Grundstück im Düneweg/Fritz-Reuter-Weg. Mit der Aufhebung des B-Plan Nr. 20 „Alt Boltenhagen“ befindet sich das Vorhaben in unbeplanten Innenbereich.

 

Das städtebauliche Konzept entspricht nicht den Zielen der zukünftigen Planungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Im Rahmen der Planungshoheit empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung den Erlass eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für das Grundstück Wichernhaus.

Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen und erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

Der Bauausschuss empfiehlt den Erlass einer Veränderungssperre.

 

Das Vorhaben wird durch einen privaten Investor realisiert, welche auch die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens anfallenden Kosten zu tragen hat.

Weitere Einzelheiten zur Art und Maß der Nutzungen sowie über die äußere Gestaltung wird im Rahmen der Bauleitplanung beraten und Festlegungen getroffen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Für den Bereich des Grundstücks Dünenweg 13 (Flurstücke 23/26, 23/32, 23/28, Flur 1, Gemarkung Boltenhagen), begrenzt im Osten durch den Dünenweg und im Süden durch den Fritz-Reuter-Weg, wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 13Wichernhaus“ aufgestellt. Der vorläufige Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan abgegrenzt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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