Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7714

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 01.08.2013 wird der Antrag gestellt, eine Satzung (Abrundungssatzung nach § 34 BauGB oder einen einfachen Bebauungsplan der Innenentwicklung) zu erlassen.

Mit Datum vom 21.12.1993 ist durch die Gemeinde Boltenhagen die Abrundungssatzung „Boltenhagen-Süd“ erlassen worden (siehe Anlage).

Bei einer mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Schwerin im Verwaltungsstreitverfahren Dörfeld ./. Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg am 31.05.2013 ist festgestellt worden, dass die Satzung aufgrund formeller Fehler nicht wirksam ist, jedoch seit Jahren zur Anwendung gekommen ist.

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist ein Bauantrag über einen Anbau an das vorhandene Wohngebäude Fr.- Engels- Str. 62. Die Gemeinde hat seinerzeit das Einvernehmen erteilt. Nach richterlicher Auffassung fügt sich ein Anbau gemäß Antrag in den rückwärtigen Grundstücksteilen nicht ein.

Die Gemeinde hat zu entscheiden, ob für diesen Bereich erneut eine Satzung erlassen werden soll oder ob alle künftigen Bauanträge nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Antrag auf Erlassung einer Satzung für den Bereich F.-Engels-Straße gemäß Antragsschreiben abzulehnen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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