Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7706

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 54 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 SchulG M-V können durch die Schulträger Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien erhoben werden.

 

Der Höchstbetrag lt. der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) vom 11. Juli 1996, zuletzt geändert durch die 1. Änderungsverordnung vom 03.07.1997, beträgt 60,00 DM; entspricht 30,68 Euro.

 

Über die Höhe des Elternbeitrages ist für jedes Schuljahr erneut ein Beschluss zu fassen. Für das abgelaufene Schuljahr 2012/2013 wurde nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Klütz vom19.11.2012 der Höchstbetrag von 30,68 Euro erhoben.

 

Entsprechend der Kostenkalkulation der Regionalen Schule Klütz (siehe Anlage) schlägt die Verwaltung vor, auch für das Schuljahr 2013/2014 den Höchstbetrag von 30,68 Euro zu beschließen.

(Ermittlung der durchschnittlichen Kosten: Ausgaben von 7.344,20 ./. 229 Schüler : 32,08 €)

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Elternbeitrag für Verbrauchsmaterialien an der Regionalen Schule in Klütz für das Schuljahr 2013/2014 auf 30,68 Euro festzusetzen. Die beiliegende Kalkulation der Ausgaben für die Verbrauchsmaterialien im Schuljahr 2013/2014 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen: 229 Schüler x 30,68 Euro = 7.025,72 Euro

 

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Anlagen

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