Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7834

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zuge der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik ist es notwendig einen einheitlichen Leuchtentyp für die Stadt Klütz (ausserhalb des Sanierungsgebietes) festzulegen. Dieser Sachverhalt wurde in vorherigen Sitzungen umfangreich diskutiert und für einzelne Straßenzüge der Stadt Klütz sowie der Ortsteile wurden bereits Leuchtentypen festgelegt

Nach bereits erfolgter Besichtigung der installierten Musterleuchte Ecke Friedhof/Kita durch die Bauausschussmitglieder, empfiehlt die Verwaltung den Leuchtentyp Dieter II der Firma Leipziger Leuchten in der Stadt Klütz für Neuinstallationen, Reparaturen sowie für die Umrüstung der vorh. Leuchten auf LED Technik zu verwenden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt für Neuinstallationen, Reparaturen und die Umrüstung aus LED Technik den Leuchtentyp Dieter II der Firma Leipziger Leuchten zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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