Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7778

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst hatte bereits Ende der 1990er Jahre den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 gefasst.

In der weiteren Entwicklung hat die Gemeinde Kalkhorst ihre Zielsetzungen für die Bereiche der Ortslage präzisiert. Mit dem Rahmenplan der Gemeinde Kalkhorst wurden Entwicklungstendenzen aufgezeigt. Nunmehr beabsichtigt die Gemeinde Kalkhorst, die aufgezeigten Entwicklungen durch die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung zu realisieren.

Für die Vorbereitung von Vorhaben auf Flächen östlich der Neuen Reihe wurde die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes durch die Gemeinde Kalkhorst durchgeführt. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde sind östlich der Neuen Reihe Wohnbauflächen dargestellt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird zur umfassenden Konfliktbewältigung - mit einer gerechten Abwägung öffentlicher und privater Belange gegeneinander und untereinander - erforderlich.

Das Ziel der Gemeinde Kalkhorst ist es, Festsetzungen zu treffen, die eine städtebaulich ausgewogene Entwicklung zulassen und gegenseitige Nutzungsansprüche berücksichtigen.

Der Bebauungsplan wird für die Wiedernutzbarmachung von Flächen und zur Nachverdichtung als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die Flächen innerhalb des

Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurden ehemals teilweise, im Osten, durch landwirtschaftlich genutzte Gebäude geprägt. Diese wurden zurückgebaut. Die Flächen sollen nunmehr zur arrondierenden Bebauung innerhalb des Ortszentrums von Kalkhorst planungsrechtlich vorbereitet werden. Das Plangebiet grenzt im Norden und Westen an die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Neuen Reihe bzw. an der Straße der Jugend. Im östlichen Bereich grenzt das Plangebiet an geplante Grundstücksgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 5.1 und im Süden an den Park von Kalkhorst (Miniaturenpark).

Der Bebauungsplan Nr. 5.2 (in Aufstellung) und die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 5.1 und Nr. 5.3 befinden sich in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang.

Die Stadt Klütz als Nachbargemeinde kann Anregungen und Bedenken äußern.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5.2 der Gemeinde Kalkhorst für den Bereich "Ortsmitte" zwischen Kirche udn Neue Reihe weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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