Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7745

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat sich bereits im April/Mai 2012 anhand eines Städtebaulichen Konzeptes mit der Entwicklung eines Wohngebietes in der Ortslage Hohenkirchen auseinandergesetzt. Durch die Gemeindevertretung wurde der künftigen Aufstellung eines Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Regelung der geplanten und vorhandenen Nutzungen grundsätzlich zugestimmt.

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 04.09.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 gemäß den Vorschriften des § 13a BauGB beschlossen.

Das Ziel des Bebauungsplanes Nr. 21 besteht in der städtebaulichen Abrundung der

vorhandenen Wohnbebauung im Nordosten der Ortslage Hohenkirchen durch die

Errichtung von etwa acht bis neun neuen Einfamilienhäusern im Bereich des Birken- und Butscherweges. Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen sollen großzügige Gartenflächen angelegt werden. Zur Umsetzung der Ziele sollen entlang der vorhandenen Verkehrsflächen Allgemeine Wohngebiete nach § 4 BauNVO sowie private

Grünflächen festgesetzt werden. Die Herstellung neuer Verkehrsflächen ist nicht vorgesehen.

Der Bebauungsplan wird gemäß den Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungsplan

der Innenentwicklung) aufgestellt.

Die Stadt Klütz kann Anregungen und Bedenken geltend machen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 "Wohngebiet am Birken- und Butscherweg" der Gemeinde Hohenkirchen
Hier: Stellungnahme als Nachbargemeindeweder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:                                           Anlagen:

Keine                                                                                    1. Plan-Entwurf; 2. Begründung-Entwu

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Anlagen

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