Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7766
Grunddaten
- Betreff:
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6. Änderung Bebauungsplan Nr. 2a "Kaffeegärten"
hier:Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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15.10.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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24.10.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bereich der „Kaffeegärten“ östlich der Seebrücke, zwischen Mittelweg und Strandpromenade, stellt einen der wichtigsten touristischen Bereiche im Ostseebad Boltenhagen dar. Der bisher bestehende rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 2a hatte betreffend des Bereichs der Kaffeegärten zum Ziel, die bestehende Grünfläche mit ihrem Vegetationsbestand zu erhalten und die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit zu sichern. Entsprechend sind die Freiflächen als öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung Parkanlage bzw. die Fläche der Minigolfanlage mit Zweckbestimmung „Minigolfanlage“ festgesetzt. Die augenblickliche Bestandsituation geprägt von Außengastronomie und einzelnen auf kleineren Kultur- und Freizeitangeboten ist mit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ grundsätzlich schwer vereinbar, sodass hier große Unsicherheit hinsichtlich der Zulässigkeit der bestehenden baulichen Anlagen besteht.
Die Gemeinde befürwortet ausdrücklich die Nutzung der Kaffeegärten durch maßvolle Außengastronomie und ergänzende kleinere Kultur- und Freizeiteinrichtungen der angrenzend bestehenden gastronomischen Einrichtungen, soweit diese sich von der Größe her der Parknutzung klar unterordnen und sich gestalterisch harmonisch in den Grünraum einfügen. Mit der 6.Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a möchte die Gemeinde daher Rechtssicherheit für die bestehenden baulichen Anlagen schaffen, soweit sie vorstehenden Anforderungen entsprechen.
Der Bereich der Gaststätte „Zur Düne“ der als Sondergebiet „Strandversorgung“ festgesetzt ist und die daran südlich angrenzende öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ sind großflächig mit Gebäuden und baulichen Anlagen zum Zwecke der Außengastronomie belegt. Die Bestandssituation stellt damit eine von der Gemeinde grundsätzlich nicht gewollte Entwicklung dar. Vorstehender Bereich bedarf einer grundlegenden funktionalen und gestalterischen Neuordnung, welche nicht im Rahmen der zur Aufstellung vorgesehenen 6.Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a erfolgen kann. Hier ist vielmehr die Aufstellung eines eigenständigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, basierend auf einer mit der Gemeinde abgestimmten Vorhabenplanung erforderlich. Der Bereich wird entsprechend nicht in den Umgriff der 6.Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a einbezogen.
Teile der Kaffeegärten werden seitens der Landesforstbehörde als Wald im Sinne von § 1 Landeswaldgesetz eingestuft. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist daher mit der Landesforst abzuklären, welche Entwicklungsmöglichkeiten für die betroffenen Wald- und Waldabstandflächen eingeräumt werden können und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Ebenso beachtlich sind gegebene naturschutzrechtliche Anforderungen insbesondere in Form des auf den Geltungsbereich übergreifenden Küsten- und Gewässerschutzstreifen, und des Baum- und Alleenschutzes.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Für den Bereich der Kaffeegärten (Flurstücke 68/2, 69/1, 70/10, 70/9, 71/31 teilweise (tlw.),73/9, 74/1, 76/1, 78/4, 78/5, 41/6, 41/12 (tlw.), Flur 1, Gemarkung Ostseebad Boltenhagen), soll auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 i.V.m. § 13a BauGB die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a „Kaffeegärten“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan abgegrenzt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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848 kB
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