Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7774
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 16 "Tarnewitzer Huk"
hier:Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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15.10.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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24.10.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Ferienwohnnutzung in reinen und allgemeinen Wohngebieten führte in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu planungsrechtlichen Problemen.
Auch im vorliegenden Gebiet besteht auf Grund der vorzufindenden Ferienwohnungsnutzung Handlungsbedarf hinsichtlich planungsrechtlicher Regelungen. Bereits gegenüber einer Vielzahl von Haus- und Wohnungseigentümern, die ungenehmigt Ferienwohnungen bzw. Ferienhäuser vermieten, wurden seitens des Landkreises Nordwestmecklenburg Ordnungsverfügungen erlassen, mit welcher diese Nutzung untersagt wurde.
Da die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen der Fremdenverkehrsscherpunkt in der Region Nordwestmecklenburg ist, soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang hier baurechtlich unzulässige Nutzungen bestehen und in welchem Umfang diese Nutzungen hinsichtlich des Tourismus/ Fremdenverkehrs städtebaulich gewollt sind.
Mit der 2. Änderung des B-Planes Nr. 16 wird diese Problematik des Ferienwohnens in den Wohngebieten südlich der Straße "Tarnewitzer Huk" planungsrechtlich behandelt.
Es ist ein Planungsbüro, welches die begehrte Bauleitplanung erarbeiten soll, in der Sitzung festzulegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Ortsteil Tarnewitz zwischen
- der "Ostseeallee" im Norden,
- der Grünfläche im Osten,
- der Waldfläche im Süden,
- des Flurstücks 22/42, Flur3 in Tarnewitz im Westen,
soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird somit nicht durchgeführt. - Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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333,8 kB
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