Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7695

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

Die Mitgliedschaft der Gemeinde besteht für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen. Dieses gilt auch für gemeindeeigene Flächen, die keiner Grundsteuerpflicht unterliegen.

Die Gemeinde hat gegenüber dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände Verbandsbeiträge zu entrichten.

Bislang finanzierte die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die Beiträge für den o. g. Verband aus den laufenden Haushaltsmitteln. Im Zuge der Haushaltsdiskussion für das Haushaltsjahr 2013 wurde der Gemeindevertretung, auf Empfehlung des Finanzausschusses, ab dem Haushaltsjahr 2014 zu einer Umlegung der Gebühren für den Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ auf die Eigentümer geraten. Diese Beiträge sollen auf die Grundsteuerpflichtigen umgelegt werden. Es ist vorgesehen, dass die Satzung 01.01.2014 in Kraft tritt.

 

Nunmehr werden von Seiten der Verwaltung zwei Varianten der möglichen Grundlage zur Berechnung des Umlegungsverfahrens dargelegt:

 

Variante A:  - die Gebühr bemisst sich nach der Nutzungsart, Größe und Versiegelung

        - weißt ein Grundstück mehrere Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer

              anderen Nutzungsart die Gebühr getrennt zu ermitteln

Variante B:  - die Gebühr bemisst sich nach der Größe der Grundstücke nach katasteramtlicher

                Feststellung ohne Unterteilung nach Nutzungsarten

- es wird alleine auf die Größe abgestellt

- die Berechnungsgrundlage erfolgt auf je angefangenen 0,5 ha

 

Die Verwaltung empfiehlt aus ihrer bisherigen Erfahrung in dieser Sache mit den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Klützer Winkel die Umsetzung der Variante B. Diese ist von den Berechnungsmodalitäten für den Bürger nachvollziehbar und unterliegt einer klaren Kalkulation.

 

 

 

 

aktueller Sachverhalt

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat auf seiner Sitzung am  11.09.2013 empfohlen zwei weitere Berechnungsvarianten (Variante C und D) zu erstellen. Bei der Variante C soll die Gebühr zur Deckung der Verbandsbeiträge je angefangene 1.000m² Grundstücksgröße berechnet werden. Die Variante D beinhaltet eine Staffelung der Größe der Grundstücke bis zu 1.000m², bis zu 2.000m², bis zu 3.000m², bis zu 4.000m² und ab 5.000m². Auf Grund des sehr hohen Verwaltungsaufwandes wird seitens der Verwaltung von der Erstellung der Variante D abgesehen. Eine Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen ist hier nicht gerechtfertigt.

 

Variante C: - die Gebühr bemisst sich nach der Größe der Grundstücke nach katasteramtlicher

                Feststellung ohne Unterteilung nach Nutzungsarten

- es wird alleine auf die Größe abgestellt

- die Berechnungsgrundlage erfolgt auf je angefangenen 1.000m² Grundstücks-

  größe

 

 

Die Verwaltung empfiehlt aus ihrer bisherigen Erfahrung in dieser Sache mit den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Klützer Winkel die Umsetzung der Variante B oder C. Diese sind von den Berechnungsmodalitäten für den Bürger nachvollziehbar und unterliegen einer klaren Kalkulation.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste in der vorliegenden Fassung der

  1. Variante A ,
  2. Variante B oder
  3. Variante C.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

-          Erträge in Höhe von ca. 18.000 EUR

 

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