Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7702
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Höhe des Elternbeitrages für Verbrauchsmaterialien nach der Grenzbetragsverordnung für das Schuljahr 2013/2014 an der Grundschule in Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Annegret Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau A. Domres
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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19.09.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 54 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 110 SchulG M-V können durch die Schulträger Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien erhoben werden.
Der Höchstbetrag lt. der Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzbetragsverordnung) vom 11. Juli 1996, zuletzt geändert durch die 2. Änderungsverordnung vom 03.07.1997, beträgt 60,00 DM; entspricht 30,68 Euro.
Über die Höhe des Elternbeitrages ist für jedes Schuljahr erneut ein Beschluss zu fassen. Für das abgelaufene Schuljahr 2012/2013 wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2012 der Höchstbetrag von 30,68 Euro erhoben.
Entsprechend der Kostenkalkulation der Grundschule Boltenhagen (siehe Anlage) und nach Empfehlung der Schulkonferenz vom 27.05.2013 schlägt die Verwaltung vor, auch für das Schuljahr 2013/2014 den Höchstbetrag von 30,68 Euro festzusetzen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Elternbeitrag für Verbrauchsmaterialien nach der Grenzbetragsverordnung für das Schuljahr 2013/2014 an der Grundschule in Boltenhagen auf 30,68 Euro festzusetzen. Die beiliegende Kalkulation der Ausgaben für die Verbrauchsmaterialien im Schuljahr 2013/2014 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194,2 kB
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