Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7523

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst hat für den Bebauungsplan Nr. 15 bereits den Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie den Satzungsbeschluss gefasst.

 

Im Ergebnis der Beteiligungsverfahren bzw. im Zusammenhang mit der Abstimmung zur Realisierung des Vorhabens stellte sich heraus, dass möglicherweise noch Veränderungen im Zusammenhang mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig werden. Da dies Auswirkungen auf bisherige Festsetzungen sowie die Abwägung hat, hebt die Gemeinde sowohl den Abwägungsbeschluss als auch den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 15 auf.

 

Die weiterführende Betrachtung erfolgt. Im Abwägungsergebnis sind die Belange der Gemeinde entsprechend zu berücksichtigen.

 

Da bislang noch keine Benachrichtigung der Einwender über das Abwägungsergebnis  erfolgte, ist auch keine Benachrichtigung der Einwender von der Aufhebung des Abwägungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt  die Aufhebung des von der Gemeindevertretung gefassten Abwägungsbeschlusses zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Kalkhorst.

 

2.      Eine Benachrichtigung der Einwender von der Aufhebung des Abwägungsbeschlusses ist nicht erforderlich und somit nicht vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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