Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7662

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat am 04.07.2012 in ihrer öffentlichen Sitzung den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 22 gefasst. Mit Beschluss vom 19.12.2012 hat die Gemeindevertretung bestimmt, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden soll. Die Öffentlichkeit konnte sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 05.03.2013 bis 19.03.2013 informieren. Das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom    21.03.2013 bis zum 25.04.2013 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Die Gemeinde Hohenkirchen hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet. Es ergeben sich für die Gemeinde:

-          zu berücksichtigende Belange und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Belange und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Belange und Stellungnahmen. 

Es ergeben sich Anregungen, die im Planverfahren beachtlich sind und die entsprechend des Abwägungsergebnisses zur erneuten Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB führen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die während der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit  und die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 
     

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor getragen.

 

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Anlagen

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