Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7657

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Ersuchen zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB vom 27.06.2013 sind Bauvorlagen als 1. Nachtrag zur Baugenehmigung (Errichtung einer Mehrzweckhalle) für die Umnutzung eines Lagerraumes in Obergeschoss in ein Büroraum. Dafür ist der Einbau einer Stahltreppe als Zugang vorgesehen.

Das Vorhaben wird planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt bzw. nach § 35 Abs. 1 BauGB (Privilegiertes Bauen) beurteilt.  

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben 1. Nachtrag zur Baugenehmigung (Errichtung einer Mehrzweckhalle) für die Umnutzung eines Lagerraumes in Obergeschoss in ein Büroraum unter AZ 31487-13-08 vom 27.06.2013 herzustellen.

Die Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfallen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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