Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7484

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz stellt den Bebauungsplan Nr. 31.1 auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung des Bereiches zwischen der Landesstraße und der vorhandenen Wohnbebauung An der Bamburg und am Güldenhorn zu schaffen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Basis zur gewünschten baulichen Entwicklung als Standort für das Wohnen und wohnspezifischen infrastrukturellen Anlagen, wie Kindertagesstätte, Pflegewohnen, Mehrgenerationswohnen sowie Kommunikationszentrum, Schwimmbad und Sauna ist es notwendig, die planerischen und damit in Zusammenhang stehenden Konflikte im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes zu bewältigen.

Ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Realisierung der Bebauung aus planungsrechtlicher Sicht nicht möglich. Die Beurteilung des Gebiets aus planungsrechtlicher Sicht würde derzeit nach § 35 BauGB erfolgen; danach ist eine Bebauung in der beabsichtigten Form derzeit nicht möglich.

Die Gemeinde Hohenkirchen wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31.1 der Stadt Klütz für den nordwestlichen Teilbereich des Gebietes An der Bamburg im Verfahren nach § 13 a BauGB weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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