Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7524

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst fasst aufgrund des § 86 Abs. 1 und 3 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323) und des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), die Rechtsgrundlagen gelten jeweils in der letztgültigen Fassung, nach Beschluss der Gemeindevertretung zum Schutz und zur zukünftigen Gestaltung des Ortsbildes der Ortsteile der Gemeinde Kalkhorst die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften. Die Satzung ist als Anlage der Beschlussfassung beigefügt. Ebenso die Ortsteile mit ihrer Abgrenzung.

 

Mit der Satzung sollen die baulichen Veränderungen in den Orten Kalkhorst und Groß Schwansee, Klein Pravtshagen, Hohen Schönberg, Klein Schwansee sowie Vorwerk zu Klein Schwansee, Neuenhagen und Dönkendorf sowie Elmenhorst, Warnkenhagen und Brook – somit für alle politischen Ortsteile der Gemeinde Kalkhorst – im Sinne eines positiven Ortsbildes beeinflusst werden. Es ist das Ziel, den Charakter der Orte durch die Wahl orts- und landschaftstypischer Baukörperformen, Materialien und Farben zu bewahren. Gleichzeitig soll jedoch der Gestaltungsspielraum der Bürger nicht mehr als unbedingt eingeschränkt werden.

 

Die Satzung gilt für die in den beiliegenden Plänen mit einer gerissenen Linie umrandeten Gebiete mit Ausnahme der darin enthaltenen eingetragenen Baudenkmale. Die Pläne sind Bestandteile dieser Satzung.

 

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen kann festgelegt werden, dass für die innerhalb des Geltungsbereiches gelegenen Bereiche von der Einhaltung der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung abgesehen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung von Satzungen entsprechende neue Festsetzungen getroffen werden. Diese sollen insgesamt im Teil B des Bebauungsplanes geregelt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt  den Erlass der Satzung der Gemeinde Kalkhorst zur Ortsgestaltung in den Orten der Gemeinde gemäß dem beigefügten Entwurf.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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