Beschlussvorlage - GV Damsh/13/7659

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 05.09.2011 ist die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Nach § 44 Ans. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen neu geregelt worden.

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben  und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 € allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, die Zuwendung in Form einer Sachspende von der Wohnungsgesellschaft „Klützer Winkel“ GmbH vom 26.02.2013 in Höhe von 203,00€ für die Schule Damshagen anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einzahlung in Höhe von 203,00€

 

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