Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7651

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen einzig für das Grundstück Haus Florida einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Haus Florida“ aufzustellen.

Das Grundstück ist mit einer alten Villa bebaut und in den 90er Jahren durch mehrfache Um- und Anbauten ohne Genehmigungen zu einem Ferienappartementhaus umgenutzt worden. Die Nutzungen sind derzeitig durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als Untere Bauaufsichtsbehörde untersagt.  

Ziel ist die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO für die vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück für die Fremdenbeherbergung sowie untergeordnet dem Dauerwohnen. Es wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Das Vorhaben wird durch einen privaten Investor realisiert, welche auch die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens und des Bauleitplanverfahrens anfallenden Kosten trägt.

Weitere Einzelheiten zum Maß der Nutzungen sowie über die äußere Gestaltung wird im Rahmen der Bauleitplanung beraten und Festlegungen getroffen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1.      Für den Bereich des Grundstücks Strandpromenade 31 (Flurstück 87/1, Flur 1, Gemarkung Boltenhagen), zwischen der Mittelpromenade und der Strandpromenade gelegen, wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 „Haus Florida“ aufgestellt. Der vorläufige Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan abgegrenzt.

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...