Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7624
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Festsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für den Hort in Boltenhagen mit Wirkung ab 1. August 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Pardun
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Katrin Pardun
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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15.08.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Antrag des DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V. als Träger des Hortes in Boltenhagen fand am 23. Juli 2013 eine Entgeltverhandlung beim Landkreis Nordwestmecklenburg statt, um mit Wirkung ab 1. August 2013 neue, leicht erhöhte Entgelte zu verhandeln. Wesentlicher Anlass der Entgeltverhandlung bildete die geänderte Betriebserlaubnis für den Hort, wonach nunmehr 115 Kinder den Hort besuchen können (vorher: 98 Kinder).
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat zurzeit 50% der nach Abzug der Landes- und Kreismittel verbleibenden Platzkosten getragen. Die Verwaltung empfiehlt, diesen gesetzlich vorgeschriebenen Prozentsatz weiterhin zu übernehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Wohnsitzgemeinde- und Elternanteile für den Hort in Boltenhagen mit Wirkung vom 1. August 2013 wie folgt festzusetzen:
Belegung | Entgelt pro Monat und Platz | Fördermittel pro Monat und Platz
| Wohnsitzgemeinde-anteil pro Monat und Platz
| Elternanteil pro Monat und Platz |
ganztags | 196,54 Euro | 84,00 Euro | 56,27 Euro | 56,27 Euro |
Teilzeit | 117,48 Euro | 46,00 Euro | 35,74 Euro | 35,74 Euro |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
gemeindliche Mehrkosten pro Kind und Monat für Hort ganztags: 5,81 Euro; für Hort Teilzeit: 2,30 Euro; mit HH-Ansatz 2013 gedeckt
(wie viel Schüler aus der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen konkret den Hort im SJ 2013/14 besuchen werden, stand bei Beschlussvorlagenerstellung noch nicht abschließend fest)
