Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7608

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Das ehemalige MTW-Ferienlager am Mariannenweg stellt eine heute nicht mehr zeitgemäße Nutzung dar. Es ist daher beabsichtigt, die bestehenden Gebäude (24 Doppelferienhäuser und 10 Gebäude mit sonstiger Nutzung/Dauerwohnen) abzureißen und durch zeitgemäße, energetisch und architektonisch hochwertige Gebäude zu ersetzen. Darüber hinaus sollen alle Ver- und Entsorgungssysteme sowie die innere verkehrliche Erschließung erneuert werden. Zwischen Gemeinde und Investor wurden unterschiedliche Bebauungskonzepte diskutiert. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass innerhalb des Plangebietes maximal 40 Ferienwohneinheiten in reetgedeckten Einzel- oder Doppelhäusern sowie zusätzlich 8 Gebäude für das Dauerwohnen errichtet werden. Das als Anlage 2 diesem Beschluss beigefügte Bebauungskonzept dokumentiert die aktuelle Vereinbarung. Zwischen Gemeinde und Inverstor wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, mit dem die Bebauungs- und Nutzungsparameter sowie sonstige Leistungen des Investors geregelt werden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 mit der Gebietsbezeichnung "Ferienanlage Mariannenweg" nach den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Das ca. 3,8 ha große Plangebiet in der Ortslage Boltenhagen liegtdlich der Ostseeallee und östlich des Mariannenweges bzw. des Wohngebietes "Am Reek". Es wird begrenzt im Osten durch das Flurstück 8/2 der Flur 2, Gemarkung Tarnewitz sowie im Süden durch das Flurstück 6 der Flur 2, Gemarkung Tarnewitz und umfasst die Flurstücke 7/35, Flur 2, Gemarkung Tarnewitz (Fläche der Ferienanlage) und 179/73 (teilweise), Flur 1, Gemarkung Tarnewitz (Verkehrsfläche Mariannenweg). Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) dargestellt.             

 

2.              Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

              Mit dem Bebauungsplan Nr. 37 beabsichtigt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, auf dem Flurstück 7/35 der Flur 2, Gemarkung Tarnewitz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" sowie eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für maximal 40 Ferienwohnungen in Einzel- oder Doppelhäusern sowie für 8 Gebäude mit Dauerwohnungen geschaffen werden. Mit der Einbeziehung einer Teilfläche des Mariannenweges erfolgt der Nachweis der ausreichenden verkehrlichen Erschließung.

 

3.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor getragen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...