Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7540

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren für Mecklenburg - Vorpommern obliegt es den Gemeinden, die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Da die vorhandenen Hydranten im Bereich der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sich im Besitz des Zweckverbandes Grevesmühlen befinden, wurde mit Wirkung vom 17.02.2003 eine Vereinbarung über die Bereitstellung von Trinkwasser zu Löschzwecken aus dem Trinkwasserversorgungssystem zwischen dem Zweckverband Grevesmühlen und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen geschlossen.

Da sich in den letzen Jahren die technischen Voraussetzungen für die Wasserentnahme geändert sowie die Preise für die Wasserentnahme erhöht haben, ist der Abschluss einer neuen Vereinbarung mit dem Zweckverband Grevesmühlen erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die vorliegende Vereinbarung über die Bereitstellung von Trinkwasser zu Löschzwecken aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungssystem mit dem Zweckverband Grevesmühlen abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

1.      37, 22 EURO Nutzungsgebühr pro Hydrant wie bisher

2.      1,05 EURO/m³ für die Wasserentnahme im Einsatzfall (je nach Bedarf)

3.      0,88 EURO/m³ für die Wasserentnahme zu Übungszwecken (je nach Bedarf)

 

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Anlagen

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