Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7649
Grunddaten
- Betreff:
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Ausbau eines Gemeindeeigenen Weges im Zuge des Ausbaus der OD Kalkhorst; hier Beschluß einer Außerplanmäßigen Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- S. Pettkus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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01.08.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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13.08.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Straßenbauverwaltung (Straßenbauamt Schwerin) realisiert z.Z. den Ausbau der Ortsdurchfahrt (L01) Kalkhorst. In diesem Zusammenhang ist es möglich den sich angrenzenden Stichweg zum Frisörladen ebenfalls mit auszubauen. Ein entsprechendes Angebot des Bauausführenden Firma (STRABAG) liegt der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel vor.
Vorgesehene Ausbauweise: 20cm FSS, 15cm STS, 9cm Asphalttragschicht, 4cm Asphaltdecke.
Der Weg wird mit einer Asphaltbreite vom 3.00m und beidseitigen Banketten (0,50m breit) ausgebaut.
Um die Baumaßnahme zeitnah zu realisieren ist es notwendig eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Produktsachkonto: 54101 09600000 vorzunehmen. Desweiteren sind die zu erwartenden Ausbaubeiträge als Erträge/Einzahlungen im Produktsachkonto: 54101 23320000 zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt den Ausbau des sich an der Friedensstraße befindlichen Stichweges in der vorgenannten Ausbauweise.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt das die außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Produktsachkonto: 54101 09600000 vorzunehmen ist.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die zu erwartenden Ausbaubeiträge als Erträge/Einzahlungen im Produktsachkonto: 54101 23320000 zu berücksichtigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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405,8 kB
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