Beschlussvorlage - GV Kalkh/13/7562
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss der Vergabe zur Durchführung des Winterdienstes (innerorts) auf der Kreisstraße K 12 - OD Elmenhorst an den Landkreis Nordwestmecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Torsten Gromm
- Verfasser/Antragsteller:
- Herr Gromm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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13.08.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Durchführung des Winterdienstes auf der Kreisstraße K12 im Gebiet der Gemeinde Kalkhorst erfolgt außerhalb der Ortschaften durch die Straßenmeisterei des Landkreises Nordwestmecklenburg als zuständiger Straßenbaulastträger. Der Winterdienst in der Ortsdurchfahrt der K12 (OD Elmenhorst) ist auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes der Landes Mecklenburg Vorpommern von der Gemeinde Kalkhorst zu gewährleisten. Diese Leistung wurde auf der Grundlage der Winterdienstvereinbarung zwischen der Gemeinde Kalkhorst und dem Landkreis Nordwestmecklenburg aus dem Jahr 2010 von der Kreisstraßenmeisterei übernommen.
Mit Schreiben vom 07.06.2013 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg diese bestehende Vereinbarung fristgerecht zum 30.06.2013 gekündigt.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg bietet der Gemeinde Kalkhorst an, durch eine den gestiegenen Kosten angepasste Vereinbarung, den Winterdienst innerhalb der genannten Ortsdurchfahrt zu folgenden Kostensätzen in der Wintersaison 2013 / 2014 durchzuführen.
Straße | Ortsdurchfahrt | Kosten 2013 / 2014 |
K 12 | Elmenhorst | 456,17 / km |
Gesamt |
| 456,17 / km |
Da die Gemeinde Kalkhorst in jedem Fall den Winterdienst auf der Ortsdurchfahrt in Elmenhorst gewährleisten muss, ist mit keiner Erhöhung der Gesamtausgaben für den Winterdienst in der Wintersaison 2013 / 2014 zurechnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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382,1 kB
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