Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7615

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst beabsichtigt für die zukünftige bauliche Entwicklung in den Bereichen östlich der Lindenstraße die Nutzung gleichermaßen für das Ferienwohnen und das Freizeitwohnen in Form von Sondergebieten, die der Erholung dienen, vorzubereiten.

Der fremdenverkehrliche Schwerpunkt in der Gemeinde Kalkhorst liegt in Groß Schwansee.

Innerhalb des beabsichtigten Entwicklungsbereiches, der mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes übereinstimmt, könnten aus Sicht der Gemeinde bis zu ca. 80 Grundstücke für die Bebauung mit Gebäuden mit einer 1 Wohneinheiten entstehen. Die konzeptionelle Erörterung soll in den weiteren Bearbeitungen erfolgen.

Es ist das Ziel, eine nachhaltige Siedlungsentwicklung vorzubereiten. Dabei ist in der weiteren Betrachtung ggf. auch die Durchmischung mit Pensionen beabsichtigt. Die Gemeinde Kalkhorst möchte Groß Schwansee als anerkannten Erholungsort entwickeln und die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. Dazu gehört aus Sicht der Gemeinde neben dem

Angebot an Hotelkapazität und Kapazität an Ferienwohnungen auch eine gewisse Variabilität in den Beherbergungsunterkünften - dazu gehören aus Sicht der Gemeinde auch Pensionen.

Die Stadt Klütz als Nachbargemeinde wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst für die Flächen östlich der Lindenstraße in Groß Schwansee weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sind im Haushalt eingestellt.

 

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Anlagen

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